Erweiterungscurricula 45 ECTS

Laut Curriculum müssen BA-Studierende der Koreanologie zusätzlich zu den Pflichtfächern (120 ECTS)
Erweiterungscurricula (= ECs) im Umfang von 45 ECTS absolvieren.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese 45 ECTS für den Studienabschluss zusammenzustellen:

1. Sie absolvieren ECs im Ausmaß von 45 ECTS
(3x 15 ECTS   oder   15 ECTS + 30 ECTS)
aus dem Lehrangebot der Universität Wien.
Die Liste der angebotenen ECs inklusive deren Curricula und
Informationen zur Registrierung auf U:SPACE finden Sie unter:
https://studieren.univie.ac.at/ec/

Bei der Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen eines ECs ist das Fach des ECs auszuwählen und NICHT Koreanologie!

  • Für Studierende, die mehrere BA-Studiengänge absolvieren, abgeschlossen bzw. abgebrochen haben:
    * In einem weiteren BA-Studium absolvierte, komplett abgeschlossene ECs
    können auch im BA Koreanologie verwendet werden.
    In diesem Fall ist eine Anerkennung bei der StudienServiceStelle für Koreanologie (Frau Szemethy) zu beantragen.

    * Es ist auch möglich, dass einzelne LVen dieser BA-Studiengänge für ein von diesem Fach angebotenes EC passen und dafür anerkannt werden könnten.
    Dann müssen Sie das entsprechende EC für das BA Koreanologie registrieren und
    die Anerkennung beim für das EC zuständigen StudienService beantragen.

2. Statt einem EC mit 15 ECTS können Sie ein Modul „Alternative Erweiterungen“ (Modul AE) im Ausmaß von 15 ECTS absolvieren.
Ein Modul AE kann NICHT registriert werden, denn dieses stellen sich Studierende selbst zusammen. Zu den LVen und/oder zu den Prüfungen melden Sie sich immer mit „Alternative Erweiterungen“ an.
Wählbar für dieses Modul sind u.a. LVen, die im Vorlesungsverzeichnis bei der Koreanologie unter „Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl (z.B. für Modul Alternative Erweiterungen)“ angeboten werden.

  • Für ein Modul AE können auch ECTS‐Punkte eines anderen (Zweit-/Dritt-) Studiums oder eines abgebrochenen Studiums - auch von einer anderen Universität, FH - herangezogen werden.

    Rücksprache/Abklärung spätestens nach positivem Abschluss der StEOP-Prüfungen mit der StudienServiceStelle empfohlen!
    Anerkennungsantrag mit Antragsformular und entsprechenden Unterlagen erforderlich.


VOR ANTRITT DES AUSLANDSSTUDIUMS

Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums müssen Sie Ihr geplantes Studienvorhaben bekannt geben.
Es müssen mindestens 12 ECTS pro Semester absolviert werden UND für den Studienplan der Koreanologie anrechenbar sein (NICHT im Interessensmodul).
Bitte besprechen Sie also vorab die Anerkennung mit der SPL. Terminvereinbarung bei der StudienServiceStelle per Mail an Frau Szemethy. Bitte Matrikel-Nummer und eine Telefonnummer für Rückfragen angeben.

NACH RÜCKKEHR

Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Frau Szemethy bezüglich eines Termins in der SPL-Sprechstunde, um die Anerkennung der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen zu besprechen.

  • EC-Empfehlung
    Für das EC „Ostasien: Interkulturelle Kompetenz“ können auch relativ unkompliziert 7 ECTS für das Modul 2 von einer koreanischen Universität anerkannt werden (VO, UE mit Ostasienbezug!). Daher ist dieses EC für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, besonders interessant. Allerdings werden hier keine Sprachkurse anerkannt.