Erweiterungscurricula 60 ECTS

Laut Curriculum müssen BA-Studierende der Koreanologie zusätzlich zu den Pflichtfächern (120 ECTS)
Erweiterungscurricula (= ECs) im Umfang von 60 ECTS absolvieren.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese 60 ECTS für den Studienabschluss zusammenzustellen:

1. Sie absolvieren ECs im Ausmaß von 60 ECTS
(4x 15 ECTS   oder   2x 15 ECTS + 1x 30 ECTS   oder   2x 30 ECTS)
aus dem Lehrangebot der Universität Wien.
Die Liste der angebotenen ECs inklusive deren Curricula und
Informationen zur Registrierung auf U:SPACE finden Sie unter:
https://studieren.univie.ac.at/ec/

Bei der Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen eines ECs ist das Fach des ECs auszuwählen und NICHT Koreanologie!

  • Für Studierende, die mehrere BA-Studiengänge absolvieren, abgeschlossen bzw. abgebrochen haben:
    * In einem weiteren BA-Studium absolvierte, komplett abgeschlossene ECs
    können auch im BA Koreanologie verwendet werden.
    In diesem Fall ist eine Anerkennung bei der StudienServiceStelle für Koreanologie (Frau Szemethy) zu beantragen.

    * Es ist auch möglich, dass einzelne LVen dieser BA-Studiengänge für ein von diesem Fach angebotenes EC passen und dafür anerkannt werden könnten.
    Dann müssen Sie das entsprechende EC für das BA Koreanologie registrieren und
    die Anerkennung beim für das EC zuständigen StudienService beantragen.

    Achtung:
    Anerkennungen sollen bis zum Ende des 2. Semesters beantragt werden,
    wenn die anzuerkennenden LVen VOR dem Studienbeginn des BA Koreanologie absolviert wurden!
    Rücksprache/Abklärung spätestens nach positivem Abschluss der StEOP-Prüfungen mit der StudienServiceStelle empfohlen!
    Anerkennungsantrag mit Antragsformular und entsprechenden Unterlagen erforderlich.

2. Statt einem EC mit 15 ECTS können Sie ein Modul „Alternative Erweiterungen“ (Modul AE) im Ausmaß von 15 ECTS absolvieren.
Ein Modul AE kann NICHT registriert werden, denn dieses stellen sich Studierende selbst zusammen. Zu den LVen und/oder zu den Prüfungen melden Sie sich immer mit „Alternative Erweiterungen“ an.
Wählbar für dieses Modul sind u.a. LVen, die im Vorlesungsverzeichnis bei der Koreanologie unter „Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl (z.B. für Modul Alternative Erweiterungen)“ angeboten werden.

  • Für ein Modul AE können auch ECTS‐Punkte eines anderen (Zweit-/Dritt-) Studiums oder eines abgebrochenen Studiums - auch von einer anderen Universität, FH - herangezogen werden.
    Hier ist ebenfalls zu beachten:
    Anerkennungen müssen bis zum Ende des 2. Semesters beantragt werden,
    wenn die anzuerkennenden LVen VOR dem Studienbeginn des BA KOR absolviert wurden!
    Rücksprache/Abklärung spätestens nach positivem Abschluss der StEOP-Prüfungen mit der StudienServiceStelle empfohlen!
    Anerkennungsantrag mit Antragsformular und entsprechenden Unterlagen erforderlich.
  • Es ist nicht erlaubt, zusätzlich zum Modul AE die Module Korea International I und II zu machen / anerkennen zu lassen!

3. Statt ECs im Ausmaß von 30 ECTS können im Rahmen der beiden Module Korea International I (15 ECTS) und Korea International II (15 ECTS) Prüfungsleistungen von einer koreanischen Universität (Auslandsaufenthalt) anerkannt werden.
Die LVen an den koreanischen Universitäten sind mit Credits ausgewiesen und werden pro Credit (es sollen prüfungsimmanente LVen sein) mit 2 ECTS umgerechnet, d.h. für 15 ECTS braucht man mindestens 8 Credits.

  • Es ist nicht erlaubt, zusätzlich zu den Modulen Korea International I + II das Modul AE zu machen / anerkennen zu lassen!

VOR ANTRITT DES AUSLANDSSTUDIUMS

Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums müssen Sie Ihr geplantes Studienvorhaben bekannt geben.
Es müssen mindestens 12 ECTS pro Semester absolviert werden UND für den Studienplan der Koreanologie anrechenbar sein (NICHT im Interessensmodul).
Bitte besprechen Sie also vorab die Anerkennung mit der SPL. Terminvereinbarung bei der StudienServiceStelle per Mail an Frau Szemethy. Bitte Matrikel-Nummer und eine Telefonnummer für Rückfragen angeben.

NACH RÜCKKEHR

Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Frau Szemethy bezüglich eines Termins in der SPL-Sprechstunde, um die Anerkennung der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen zu besprechen.

  • EC-Empfehlung
    Für das EC „Interkulturelle Kompetenz Ostasien“ können auch relativ unkompliziert 7 ECTS für das Modul 2 von einer koreanischen Universität anerkannt werden (VO, UE mit Ostasienbezug!). Daher ist dieses EC für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, besonders interessant. Allerdings werden hier keine Sprachkurse anerkannt.